Maskenpflicht in der Halle

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Krisenstab der Stadt Bochum hat aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen entschieden, dass in allen städtischen Gebäuden ab dem 26.01.2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt. Daher ist das Betreten von Sporthallen, Schulgebäuden und weiteren Sporträumlichkeiten im Eigentum der Stadt Bochum ab dem morgigen Mittwoch nur noch mit dem Tragen einer FFP2-Maske erlaubt – die sog. OP-Maske / medizinische Maske reicht nicht aus.

Bitte geben Sie diese Infos unbedingt an Ihre Vereinsmitglieder weiter, damit es vor Ort zu keinen Missverständnissen kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
 
Fabian Fink 

Stadt Bochum
Referat für Sport und Bewegung