TT-Team & Friends 2022

Am Samstag, 06.08.2022 fanden wir wieder zum TT-Team & Friends in unseren Hallen ein.

Gespielt wurde in drei 4er Gruppen, mit Leuten aus der 1.Mannschaft und eingeladenen Spielern.

An diesem Samstag spielten Lukas Bosbach aus Velbert, Simon Andre vom Post SV Langendreer, Sencer Ergül vom TTC Herne-Vöde, Jan Weber ebenfalls vom TTC Herne-Vöde und Max Bauer aus Roland Rauxel mit.

Alle hatten an diesem Nachmittag viel Spaß und bei sehr attraktiven Spielen, kam das Tischtennis auch nicht zu kurz.

Bei einer kleinen Pause wurde auch für das leibliche Wohl gesorgt und wurde von allen gerne angenommen.

Am Ende setzte sich wie in den beiden Ausgaben von TT-Team & Friends Lukas Bosbach im Finale gegen Peter Zok durch, den gemeinsamen dritten Platz teilen sich Peter Treulieb und Julian Sawatzki.

v.l.: Lukas Bosbach,Peter Treulieb,Julian Sawatzki,Peter Zok

Der Vorstand bedankt sich bei allen Beteiligten und freut sich schon auf die nächste Ausgabe von TT-Team & Friends-

Landesmeister aus Mazedonien schaute beim Training vorbei

Am vergangenen Dienstag ist Petar Kostovski bei uns zum Training vorbei gekommen. Petar Kostovski kommt aus Mazedonien und dort Landesmeister geworden, zudem hat er 2019 bei den Weltmeisterschaften in Budapest mit gespielt. Er hatte sich bei uns gemeldet und so kam es, dass er vorbei kam und mit den unterschiedlichsten Leuten trainierte. Unsere 1.Mannschaft bedankt sich bei ihm für die Trainingszeit und freut sich auf ein Wiedersehen mit ihm.

v.l. Peter Zok, Petar Kostivski

Last Tuesday Petar Kostovski came to us for training. Petar Kostovski comes from Macedonia and became national champion there, and he also played at the 2019 World Championships in Budapest. He had contacted us and so it happened that he came by and trained with a wide variety of people. Our 1st team thanks him for the training time and looks forward to seeing him again.

Westdeutsche Mannschaftsmeisterschaften der Senioren in Geldern

Am vergangenen Wochenende 23.04.22 durften wir vom TT Team Bochum eine Mannschaft zu den Westdeutschen Mannschaftsmeisterschaften der Senioren nach Geldern schicken.

So machten sich am Samstagmorgen gegen 07:00 Uhr Andreas Humme, Andreas Klein und Michael Neutag auf den Weg zum Nierderrhein, um dort in der Königsklasse der Senioren 40 zu starten.

Die drei dachten eigentlich, daß sie nur dort hin fahren um Spielpraxis und um sich Wettkampfpraxis für die noch anstehenden Relgationsspiele zu sammeln, auch aus dem Grund, dass die anderen Mannschaften wesentlich stärker einzuschätzen waren, diese schlugen auch in der Senioren NRW-Liga auf und nicht wie unser Team in der Senioren Bezirksliga.

So ging man um 09:00 Uhr, zum ersten Spiel gegen den Favoriten TTV Rees-Groin an den Tisch.

Hier jedoch schlugen sich die drei richtig gut und konnten das Spiel lange spannend halten. Gespielt wurde bis zum vierten Gewinnpunkt und nach fast drei Stunden und sehr engen Einzeln und auch dem knappen Doppel verlor man denkbar knapp mit 4:2 Punkten.

Im zweiten Spiel gegen den FC Schalke 04, ging es dann erwartungsgemäß schneller und auch das Ergebnis fiel deutlich aus, hier verlor man gegen eine sympathische Mannschaft, mit denen man auch den Tag auf der Tribüne verbrachte mit 0:4 Punkten.

Das dritte Spiel, welches eigentlich hätte schon um 13:00 Uhr beginne sollen, startete erst gegen ca. 15:00 Uhr, dies zeigte aber auch wie eng es in den Spielen gewesen ist.

So trat man, dann gegen die Mannschaft vom DJK Eintracht Eitorf an.

Auch hier dauerte das gesamte Spiel etwas 2-3 Stunden, welches man nach der vollen Distanz, am Ende mit 4:3 nach Punkten gewinnen konnte.

Alles in allem, haben sich die drei gut verkaufen können und das TT-Team im WTTV gut vertreten.

Westdeutsche Einzelmeisterschaften der Senioren

Am 19.03.2022 fuhren Andreas Humme und Michael Neutag zu den Westdeutschen Einzelmeisterschaften der Senioren nach Ottmarsbochholt.

Hier starteten beide Akteure in der Alterklasse Senioren 45. Beide spielten in jeweils einer Vierergruppe, bei knappen Spielen und knappen Entscheidungen, war das weiterkommen jedoch beiden werverhrt gewesen.

Beide Spieler konnten aber weitere Erfahrungen sammeln und konnten auch nach der langen Phase ohne Turniere neue Eindrücke dazu gewinnen und auch mal wieder an einem großen Turnier teilnehmen und sich auch mit andern Spielern aus anderen Vereinen mal wieder in Gesprächen mit einander über deren Eindrücke und Erfahrungen austauschen-

Maskenpflicht in der Halle

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Krisenstab der Stadt Bochum hat aufgrund der aktuellen Corona-Fallzahlen entschieden, dass in allen städtischen Gebäuden ab dem 26.01.2022 eine Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt. Daher ist das Betreten von Sporthallen, Schulgebäuden und weiteren Sporträumlichkeiten im Eigentum der Stadt Bochum ab dem morgigen Mittwoch nur noch mit dem Tragen einer FFP2-Maske erlaubt – die sog. OP-Maske / medizinische Maske reicht nicht aus.

Bitte geben Sie diese Infos unbedingt an Ihre Vereinsmitglieder weiter, damit es vor Ort zu keinen Missverständnissen kommt.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
 
Fabian Fink 

Stadt Bochum
Referat für Sport und Bewegung

Update Corona-Schutzverordnung

  • Innensport –
    Für die Stadt Bochum gelten ab dem 13. Januar 2022 die Regelungen der
    Coronaschutzverordnung. Zur Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die
    Bochumer Sportvereine zur Einhaltung der folgenden Regelungen:
     In den städtischen Sportstätten ist die gemeinsame Sportausübung nur für
    immunisierte Personen (genesen oder geimpft), die zusätzlich über einen
    zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden), einen
    negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) oder einem Nachweis einer
    Auffrischungsimpfung (geboostert)
    verfügen, unter Vorlage der entsprechenden
    Nachweise (2G-plus-Regelung) gestattet. Die Nachweise sind vor Betreten der
    Sportstätte durch eine verantwortliche Person des Vereins zu kontrollieren.
    o Immunisierte Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung sind
    vollständig genesene und geimpfte Personen.
  • Genesene benötigen einen Nachweis über eine vorherige Infektion mit
    COVID-19 durch positiven PCR oder PoC-PCR Test (weitere Methoden
    möglich), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate
    zurückliegt (Genesenennachweis)
  • Geimpfte benötigen einen Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen
    abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19. Bei
    genesenen Personen ist der Genesenennachweis in Verbindung mit
    dem Nachweis einer verabreichten Impfdosis vorzulegen.
     Ausnahmeregelungen:
    o Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren bis zum
    Ablauf des 16. Januar 2022. Bei Schülerinnen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Schülerinnen
    unter 16 Jahren benötigen aufgrund der verbindlichen Testpflicht in den
    Schulen keinen besonderen Nachweis.
    Ab dem 17. Januar 2022 gelten die Ausnahmeregelungen nur für
    Schüler*innen bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren.
    o Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder
    bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus
    gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese
    Personen müssen über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden AntigenSchnelltest oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test von
    anerkannten Teststellen verfügen.
    o Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei
    denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test
    nachgewiesen wurden, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

Trainingsbeginn 11.01.2022

Neue Corona-Schutzverordnung:


zur Nutzung der Bochumer Sportstätten unter Corona-Bedingungen
Innensport.
Für die Stadt Bochum gelten ab dem 30. Dezember 2021 die Regelungen der
Coronaschutzverordnung.

Zur Nutzung der städtischen Sportstätten verpflichten sich die
Bochumer Sportvereine zur Einhaltung der folgenden Regelungen:
– In den städtischen Sportstätten ist die gemeinsame Sportausübung nur für immunisierte Personen (genesen oder geimpft), die zusätzlich über einen zertifizierten negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen, unter Vorlage der entsprechenden Nachweise (2G-plus-Regelung) gestattet. Die Nachweise sind vor Betreten der Sportstätte durch eine verantwortliche Person des Vereins zu kontrollieren.
– Immunisierte Personen im Sinne der Coronaschutzverordnung sind vollständig genesene und geimpfte Personen.

Genesene benötigen einen Nachweis über eine vorherige Infektion mit COVID-19 durch positiven PCR oder PoC-PCR Test (weitere Methoden möglich), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate
zurückliegt (Genesenennachweis)

Geimpfte benötigen einen Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen vollständigen Impfung gegen COVID-19. Bei genesenen Personen ist der Genesenennachweis in Verbindung mit
dem Nachweis einer verabreichten Impfdosis vorzulegen.
 Ausnahmeregelungen:
o Schülerinnen und Schüler bis zum Alter von einschließlich 17 Jahren bis zum
Ablauf des 16. Januar 2022. Bei Schülerinnen ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Schülerinnen unter 16 Jahren benötigen aufgrund der verbindlichen Testpflicht in den
Schulen keinen besonderen Nachweis.
Ab dem 17. Januar 2022 gelten die Ausnahmeregelungen nur für Schülerinnen bis zu einem Alter von einschließlich 15 Jahren. o Personen, die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können. Diese Personen müssen über einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen Schnelltest oder eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test von anerkannten Teststellen verfügen. o Übungsleiter/Trainer/Betreuerinnen etc. (ehrenamtlich und hauptberuflich),
die nicht immunisiert sind müssen über einen zertifizierten negativen AntigenSchnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) verfügen sowie während der gesamten Tätigkeitmindestens eine medizinische Maske tragen.
Bei Beschäftigten, die während der Berufsausübung keine Maske tragen
können, ist übergangsweise als Ersatz der Immunisierung ein Testnachweis auf
der Grundlage einer PCR-Testung erforderlich